Ratenabsicherung.

Der finanzielle Airbag für den Fall der Fälle.
Nutzen Sie unsere Ratenabsicherung als ideale Ergänzung zu Ihrem Finanzierungsvertrag.
Ihre Vorteile.
- Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Privat- und Geschäftskunden
- Finanzielle Absicherung im Fall von Einkommensverlusten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Invalidität
- Transparenz ohne versteckte Ausschlüsse
- Übernahme der laufenden Raten sowie der Schlussrate auch im Todesfall
- Keine finanziellen Verpflichtungen für Sie und Ihre Familie
- Sie benötigen keine Gesundheitsprüfung[*]
- Der geringe Beitrag wird in Ihre monatliche Finanzierungsrate integriert
- Kurze Warte- und Karenzzeiten
[*] Vorerkrankungen der letzten 12 Monate sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Bei Arbeitslosigkeit |
Bei unerwarteter und unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird - nach einmaliger Wartezeit von 90 Tagen und einer Karenzzeit von weiteren 45 Tagen mit Beginn der Arbeitslosigkeit - die monatliche Zahlungsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag für die komplette Dauer der Arbeitslosigkeit übernommen. Eine eventuell vereinbarte Schlussrate ist nicht eingeschlossen. |
Bei Arbeitsunfähigkeit |
Ohne Wartezeit und nach einer Karenzzeit von 45 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit werden die laufenden Kreditraten übernommen (ohne eine eventuell vereinbarte Schlussrate). |
Im Todesfall |
Alle noch ausstehenden Raten der Finanzierung werden übernommen - auch eine gegebenenfalls vereinbarte Schlussrate. |
Arbeits-losigkeit | Arbeits-unfähigkeit | Tod | |
Ratenabsicherung plus (Für Kunden von 18 bis 59 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 67. Lebensjahr) | x | x | x |
Ratenabsicherung classic (Für Kunden von 18 bis 59 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 67. Lebensjahr) | x | x | |
Ratenabsicherung ü60 (Für Kunden von 60 bis 69 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 75. Lebensjahr) | x |
Vertragsmerkmale.
- Die Vertragslaufzeit entspricht der Dauer der Finanzierung (18-84 Monate)
- Versicherungshöchstsumme pro Darlehensvertrag 100.000 Euro
- Bei mehreren Verträgen beträgt die Versicherungshöchstsumme maximal 300.000 Euro